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Herzlich Willkommen in Dürmentingen

 

Die Kreisgrenze

Es war eine Folge des Kondominats zwischen bei den Ländern, dass man alle paar Schritte den Gesetzen eines anderen Landes unterworfen war; dass hier höchst merkwürdige Verhältnisse im Ort Burgau berichtet werden. Im Gasthof des Ortes, dem "Preußischen Hof", ging die preußisch-württembergische Grenze mitten durch die Wirtschaftsräume und zwar so, dass die Gaststube auf württembergischen, das Nebenzimmer aber auf preußischem Gebiet lag.

Als nach dem ersten Weltkrieg die Polizeistunde in den ländlichen Gemeinden Württem- bergs auf 23 Uhr, in Preußen aber auf 24 Uhr festgesetzt wurde, brauchte man nur, wenn der "Büttel" oder "Landjäger" zum "Abbieten" kam, sein Glas zu nehmen und einige Tische weiter zu rücken, so dass dem Gesetz Genüge getan war. Das war aber harmlos gegenüber anderen Verwicklungen: Eine solche ergab sich, als eine sonst brave, aber etwas leichtsinnige junge Burgauerin sich in der Fremde mit einem Liebhaber eingelassen hatte. Sie fand im elterlichen Haus keine Aufnahme und musste darum das Kind im Armenhaus zur Welt bringen.

Schließich wurde die Sache aber doch eingerenkt und der Bub wuchs mit der anderen Jugend im Ort auf, bis er in die militärpflichtigen Jahre kam. Da erhob sich die Frage nach der Staatsangehörigkeit und die hing vom Ort der Geburt ab. Nun ging die Landesgrenze aber ebenso wie im "Preußischen Hof" mitten durch das Armenhaus und kein Mensch konnte mit Sicherheit feststellen, ob die Geburt im preußischen oder württembergischen Teil erfolgt war.

So blieb nichts anderes übrig, als den jungen Mann für staatenlos zu erklären, was für ihn den Vorteil hatte, dass er vom Militär frei kam. Wurde ein Handwerksbursche von den Landjägern verfolgt, so musste er nur den Preußischen Hof erreichen und er war vor ihnen sicher. Die Landjäger mussten, um ihren Missetäter doch noch zu bekommen, nach Langenenslingen zum preußischen Kollegen telefonieren, der dann 12 km zurücklegen musste, um den Übeltäter festnehmen zu können.

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